Raab, der gestern seinen Austritt aus der FDP bekanntgab, begründete seinen
Austritt gegenüber dem Saarländischen Rundfunk unter anderem wie folgt:
„Mir geht es darum, dass die Vorschläge, die von der AfD kommen, die völkisch
menschenverachtend in weiten Teilen sind, dass man sie ganz entschieden
zurückweisen müsste mit Vorschlägen für eine bunte tolerante Gesellschaft.“
Hier ist eindeutig die AfD Stadtratsfraktion gemeint. Im Landtag ist die FDP
nicht vertreten.
Die AfD Stadtratsfraktion im Stadtrat von Saarbrücken hat bis heute keine
„völkisch menschenverachtende“ Vorschläge oder Anträge eingebracht.
Diese Aussage des Wirtschaftsdezernenten der Landeshauptstadt verletzt
eindeutig das Neutralitätsgebot. Er ist Teil der Exekutive und als Organ des
Staates gem. Art. 21 Abs. I GG der Neutralität verpflichtet. Dieses Gebot ist vor
allem vor dem Hintergrund der Chancengleichheit der politischen Parteien von
Bedeutung.
Weitere rechtliche Schritte behält sich die AfD Fraktion vor.
Bernd Georg Krämer
Fraktionsvorsitzender
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