E-Roller gleichen eher einem leichten Spielzeug. Jedoch sind sie
Fahrzeuge, welchen bei falscher Nutzung nicht nur zu Verletzungen führen, sondern auch Menschenleben kosten können.
Es ist geradezu kein Klacks einen Roller auf Zeit zu mieten, um sorglos damit von A nach B zukommen. Es ist spaßig sich zu zweit
draufzustellen, obwohl dies verboten ist, oder mit Freunden ein Rennen zu veranstalten.
Noch einfacher ist es, gegen die Fahrtrichtung auf einer Straße zu
fahren, immerhin ist man schnell wieder auf einem Gehweg, sollte einem ein Fahrzeug entgegen kommen.
Ist der Spaß vorbei, landen E-Roller häufig mitten auf einem Gehweg und werden zu einer Herausforderung für Fußgänger, zu einer Last für Menschen welche auf Gehhilfen angewiesen sind, für Mütter mit einem Kinderwagen.
Ist der Fußweg versperrt, wird das Ausweichen auf die
Fahrbahn zu einem MUSS, und birgt Gefahren in sich.
So ist es nicht nur zum Schutz der E-Roller-Nutzer, sondern zum Schutz ALLER, wenn wir von der AfD- Stadtratsfraktion einen E-Roller- Führerschein fordern, verbunden mit einer Helmpflicht für die Fahrer.
Es ist an Fahrlässigkeit nicht zu übertreffen, wenn E-Roller- Nutzern das Fahren auf Straßen erlaubt wird, während es keinerlei Kontrollen über das Können dieser vorliegt. Die Straßenverkehrsordnung ist zum Wohle
der Bürger entstanden und diese gilt es nun auf E-Roller-Nutzer
auszuweiten.
Eine spaßige Fahrt sollte fröhlich und nicht mit einem Notfall enden.
Stephan Beckmann
Verkehrspolitischer Sprecher
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