Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen den Geschäftsführer der GIU.
Hintergrund: der GF zahlte 2.4 Millionen € für einen „außergerichtlichen Vergleich“ nicht ein Vergleich vor Gericht.
Eine gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der vermeintlichen Honorarforderung Welker hat man nicht abgewartet. Warum nicht? Es war offensichtlich, dass die Honorarrechnungen mit rechtlichen Mängel behaftet waren. Warum wurde plötzlich ganz schnell gezahlt, obwohl 21 Jahre Zeit war, die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Die AfD Fraktion stellte hierzu klare Fragen im Ausschuss und wurde abgebügelt.
Wir verweisen auch auf die Pressemitteilung 04/23 „Der Mann mit der gelben Warnweste“.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Aufsichtsrat der GIU über Jahre hinweg ahnungslos, überfordert und völlig inkompetent war.
Wer hat nun neben Klein die Freigabe des Vergleichsbetrages in Millionenhöhe veranlasst? Offensichtlich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich.
Die AfD Fraktion fordert eine umfassende juristische Prüfung des gesamten Sachverhalts auch in zivilrechtlicher Hinsicht. Die 2.4 Millionen müssen wieder in die Kasse der Stadt.
Ein Unterlassen der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche der Stadt gegen die Verantwortlichen auch gegen den Aufsichtsrat wäre wiederum Untreue.
Die völlig überschuldete Landeshauptstadt kann es sich nicht leisten 2.4 Millionen € gerade so mal auszubuchen.
Bernd Georg Krämer
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