Scharfe Regeln für Zeitgeistroller
Die Nutzung von E-Roller ist unbürokratisch jedermann zugänglich und genau dort lauert die Gefahr. Jeder mit einem Smartphone und einer Kreditkarte kann sich ohne weitere Prüfungen einen Roller mieten. Ob derjenige just in dem Moment fahrtüchtig ist oder sich überhaupt mit den Verkehrsregeln auskennt bleibt dabei ungeprüft.
Der Besitzer der Kreditkarte oder Smartphones muss nicht automatisch der Nutzer des Rollers sein. Ein Umstand der im Fall eines Unfalls eine Verfolgung erschweren kann. Obwohl der E-Roller eher den Charakter eines Spielzeuges wiedergibt, ist er doch ein Fahrzeug und kann bis zu 20 Km/h erreichen. Sicherheit der Nutzer und eine geregelte Fahrweise sollten daher eine Voraussetzung zur Nutzung sein.
Nicht nur die ansteigenden Zahlen der Verletzten durch Unfälle mit E-Roller steigen, auch die Gehwege sind durch achtlos abgestellten Roller eine Herausforderung für Fußgänger. Sie versperren Senioren, Bürgern mit einer Seh-/Gehbehinderung und Eltern mit Kinderwagen den Weg und zwingen sie oft auf die Strasse auszuweichen, da die Wege nicht passierbar sind. Der leichte Umgang mit E-Rollern hat sich zu einer Gefahr entwickeln, von der auch Unbeteiligte immer mehr betroffen sind. Dieser Leichtigkeit ist es zu verdanken, dass 18.3 % der Fahrer eine Nutzung unter Alkohol Einfluss verüben. Die Verwaltung muss nun Vorkehrungen treffen, um die immer größer werdenden Probleme in den Griff zu kriegen. Wir als AfD sind gegen eine Ausweitung dieses Systems, um die Gefahren in absehbarer Zeit einzudämmen.
Bernd Georg Krämer
AfD Fraktionsvorsitzender
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