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15.03.2022

Gericht verbietet Abriss der Mauritiuskirch in Saarbrücken

Gericht verbietet Abriss der Mauritiuskirche in Saarbrücken - SZ 15.03.22 -

Die AfD Stadtratsfraktion von Saarbrücken begrüßt das Urteil und hofft, dass die katholische Kirchengemeinde St. Jakob von einer Berufung absieht.
Die Mauritiuskirche steht nicht umsonst unter Denkmalschutz. Die einzigartigen Fenster des saarländischen Künstlers Boris Kleint gehören zur saarländischen Kultur und müssen erhalten werden.
„Eigentum verpflichtet“ so steht es im Grundgesetz und daran haben sich auch die Kirchen zu halten. Denkmäler können nicht nach Gutsherrenart abgerissen werden nur aus peguniären Gründen. Seit Jahren ließ die Kirche das erhaltenswerte Gebäude verwahrlosen und hoffte, dadurch einer Abrissverfügung des Denkmals näher zu kommen. Dieses Verhalten darf keine Schule machen zumal die finanzielle Lage der Kirche nicht so ist, wie sie von ihr mitleiderweckend dargestellt wird. Die Kirchensteuern stiegen im letzten Jahr noch trotz Kirchenaustritten. Des weiteren verfügen die Kirchen immer noch über erhebliche Einnahmen aus den Staatsleistungen aufgrund den Enteignungen aus der Säkularisation von 1803, die weiterhin fließen, weil der Staat nicht in der Lage ist die Abfindungen aufzubringen. Allein aus diesen Einnahmen dürften die Kirchen durchaus in der Lage sein für den Unterhalt ihrer Gebäude zu sorgen.
Der jetzige Zustand der Mauritiuskirche ist eine Zumutung für die Bewohner von Alt-Saarbrücken.
Die Durchführung eines langen Berufungsverfahrens lässt den Verfall der Kirche weiter fortschreiten, was unverantwortlich ist.

Bernd Georg Krämer – AfD Fraktionsvorsitzender



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