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24.11.2022

Rechtsanwaltshonorar der Anwalts-GmbH Welker & Mann gegen die GIU GmbH – stadteigene Gesellschaft –

Die Anwalts-GmbH des Geschäftsführers der GIU, Martin Welker, berühmt sich
eines Anwaltshonoraranspruch in Millionenhöhe, der bis ins Jahr 1999
zurückreicht. Über Jahre wurde der vermeintliche Anspruch nicht geltend
gemacht (warum nicht?), so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit Verjährung
bzw. Verwirkung eingetreten ist. 2017 wurde eine Vergleichsvereinbarung
getroffen, die gleichwohl nicht erfüllt wurde. Offensichtlich wurde die
Vereinbarung getroffen um diverse Rechtsmängel an den Welkerrechnungen zu
heilen. Der frühere GIU-Chef ließ die Welker-Sammelrechnungen anwaltlich
prüfen mit dem Ergebnis, die Rechnungen seien nicht prüfbar (SZ 27./28.
Februar 2021). Welker beschritt daraufhin den Rechtsweg.
In dieser Woche wurde nun die Öffentlichkeit darüber informiert, dass im
August 2022 1,8 Millionen an Welker gezahlt wurden mit der Begründung
„Säumniszuschläge“ und weitere Kosten zu vermeiden. Abgesehen davon, dass
hier keine Säumniszuschläge anfallen, wären die noch anfallenden
Verfahrenskosten bei Durchführung des Rechtsstreits marginal.
Die Durchführung des Rechtsstreits hätte dann aber Rechtssicherheit gebracht.
Es stellt sich also die Frage: Warum wurde gezahlt bevor ein Urteil des
Landgerichts vorliegt?
Die Frage der Verjährung oder einer eventuellen Gebührenüberhebung (§ 352
STGB) kann nun nicht mehr geklärt werden.
Was hat den Veranlasser der Überweisung bewogen, die Rechnungen Welker
vor einem Urteilsspruch zu bezahlen?
War der Aufsichtsrat von der Bezahlung der Rechnungen informiert?.
Die AfD-Fraktion fordert eine umfassende Darlegung aller Fakten und
Aufklärung des Stadtrates und der Öffentlichkeit.
Es geht um Steuergeld in Millionenhöhe. Der Verdacht der Untreue steht im
Raum.

Bernd Georg Krämer
Fraktionsvorsitzender der AfD Stadtratsfraktion



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