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13.11.2020

1,8 Millionen Honorar für Ludwigsparkchef Welker

Martin Welker, seit Jahren in Diensten der städtischen GIU, dessen Chef und Geschäftsführer der GIU Schäfer „mit seinem guten Namen“ dafür einstand, den Ludwigspark für 16 Millionen umbauen zu können, forderte von der GIU angeblich rückständiges Anwaltshonorar seit 1999 in Höhe von 1.8 Millionen Euro.
Wofür Herr Welker das zu beanspruchen hat, wird dem Stadtrat vorenthalten! Laut Verwaltung ist das keine Stadtratsangelegenheit.
Herr Welker ist Angestellter der GIU, gleichzeitig Rechtsanwalt der GiU ?? und fordert Anwaltshonorar in Höhe von 1.8 Millionen Euro. Wofür? Ist die Frage, die der Fraktionsvorsitzende der AfD Bernd Georg Krämer mehrfach stellte.
Werden hier gesetzliche Gebühren verlangt oder ein Anwaltshonorar aufgrund einer Honorarvereinbarung? Gesetzliche Gebührenansprüche sind höchst wahrscheinlich verjährt, wenn sie überhaupt entstanden sind. Eine wirksame Honorarvereinbarung lag offensichtlich nicht vor.
SZ. vom 22.10.20: „Angeblich war es seit 1999 versäumt worden, Stundensätze für Welckers Wirken zu vereinbaren“.
Dies konnte nur geheilt werden durch Abschluss eines Vergleichs. Denn Welker hätte seine vermeintlichen Ansprüche gerichtlich nicht mehr durchsetzen können.
Auf all das hat die AfD hingewiesen.
Der Abschluss des Vergleichs, der vom Aufsichtsrat der GIU genehmigt wurde, grenzt an Untreue und belastet letztendlich die Finanzen der Landeshauptstadt Saarbrücken.
So sieht es offensichtlich auch die Staatsanwaltschaft Saarbrücken, weshalb bei der GIU und dem städtischen Eigenbetrieb BMS eine Durchsuchung stattfand.
Ein unglaublicher Vorgang! Es ist an der Zeit, dass sich die Kommunalaufsicht beim Innenministerium mit den Vorgängen beschäftigt.
Die AfD Stadtratsfraktion fordert vollumfängliche Aufklärung des Stadtrates und der Öffentlichkeit.

Bernd Georg Krämer
AfD Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Saarbrücken



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