AfD Stadtratsfraktion Saarbrücken
Alternative für Deutschland


Pressemitteilungen


Zurück zur Übersicht

13.03.2021

Nun 4,1 Millionen Euro für den Mann mit der gelben Warnweste ??

Martin Welker, seit Jahren in Diensten der städtischen GIU verlangt jetzt per gerichtlichen Mahnbescheid 4,1 Millionen Euro von der GIU und der Landeshauptstadt.
Wofür eigentlich?
Im November 2020 waren es noch 1.8 Millionen Euro. (Presseerklärung 13.11.2020).
Für die juristische Unterstützung bei der Erstellung einer Beschlussvorlage für den Stadtrat macht er per Mahnbescheid Anwaltshonorar in Höhe von 85.515,66 € geltend. (SZ 27/28. Februar 2021). Gebührenüberhebung!!! (§ 352 StGB)
Welker ist Angestellter der GIU, gleichzeitig Rechtsanwalt der GIU. Wie geht das?
Von wem erhielt Welker die Aufträge zur anwaltlichen Leistung bei GIU und Stadt? Von sich selbst?
Welche gesetzlichen Anspruchsgrundlagen liegen den Honorarforderungen zugrunde?
Welche Vertragsverhältnisse existieren?
Gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder wurden Honorarvereinbarungen geschlossen, wenn ja von wem?
Klärte Welker seine Auftraggeber über die Höhe des entstehenden Honorars auf?
Warum wurden angebliche Honoraransprüche aus den Jahren 1999 und folgende nicht abgerechnet?
Warum begutachtet die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes nicht die Höhe des Honoraranspruchs?
Was hat es mit der angeblichen abzuschließenden Vereinbarung über die Honoraransprüche Welker auf sich?
Sollte diese abgeschlossen werden, damit die Einrede der Verjährung nicht erhoben werden kann?
Fragen über Fragen und der Stadtrat wird hinters Licht geführt.
Fragen der AfD Fraktion wurden ausweichend oder gar nicht beantwortet unter den Augen der anderen Fraktionen.
Nun meldet sich die SPD Fraktion (SZ 27./28.8.21) und fordert den Oberbürgermeister auf einzugreifen.
Eine Provinzposse der besonderen Art?
Der OB ist Kraft Amt beauftragt für Ordnung zu sorgen.
Die SPD stellte jahrelang Aufsichtsratsmitglieder in der städtischen Gesellschaft GIU und müsste eigentlich über die Geschehnisse informiert sein. Insbesondere müssen die Aufsichtsräte doch wissen, warum Ende 2020 eine weitere Vereinbarung zur Regelung der Honorare für Welker geschlossen werden sollte. Vor dem Hintergrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen (Hausdurchsuchung bei GIU und BMS) haben die Aufsichtsräte offensichtlich „kalte Füße“ bekommen.
Der Aufsichtsrat der GIU hat über Jahre hinweg versagt!
Die Forderung der SPD-Fraktion die Ansprüche von Welker durch unabhängigen juristischen Sachverstand prüfen zu lassen, ist zu kurz gesprungen. Es muss geprüft werden, ob es überhaupt notwendig war, anwaltliche Hilfe von der Anwaltsfirma des Herrn Welker in diesem Umfang in Anspruch zu nehmen.
Es drängt sich der Verdacht auf, bei der GIU und der Bauverwaltung handele sich um Selbstbedienungsläden.
Sollte Welker mit seinen Honoraransprüchen in dieser Höhe vor dem Landgericht durchdringen, weil Versagen der Geschäftsführung bei der GIU oder gar der Aufsichtsräte vorliegt, stellt sich die Frage der Geltendmachung von Regressansprüchen.
Ein Schaden für die Stadt muss abgewendet werden und der Steuerzahler darf nicht belastet werden.
Die AfD-Fraktion fordert den Aufsichtsrat der GIU auf, die Geschäftsführungsfrage zu klären.
Welker ist untragbar geworden, nachdem er seine Arbeitgeberin vor Gericht gezogen hat.
Das Vertrauensverhältnis ist zerstört.

Bernd Georg Krämer
AfD Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Saarbrücken



Zurück zur Übersicht