AfD Stadtratsfraktion Saarbrücken
Alternative für Deutschland


Pressemitteilungen


Zurück zur Übersicht

21.06.2021

Die AfD Fraktion im Stadtrat fördert den Verzicht auf „Gendersprache“ in der Verwaltung.

Es ist festzustellen, dass sich in der Verwaltung von Saarbrücken im Sprachgebrauch, Vorlagen und/oder sonstigen Dokumenten teilweise ohne Systematik die sogenannte „Gendersprache“ einschleicht.
Der „Gendersprache“ liegt ein Weltbild zugrunde, das die Gesellschaft nicht als Ganzes sieht, sondern sie nach Geschlechtern, sexueller Orientierung und weiteren Merkmalen in Gruppen einteilt. Statt der ideologischen und grammatisch falschen Gendersprache sollte echte Gleichberechtigung im Vordergrund stehen.
„Gendersprache“ ist überflüssig und irreführend und gleitet gelegentlich ins Absurde und Lächerliche ab. Gesinnung geht vor Ästhetik! Gendern, gleichgültig ob mit oder ohne Stern verkompliziert die Sprache. Im Deutschen bezeichnet das Maskulinum nicht nur männliche Personen, sondern als sogenanntes „generisches Maskulinum“ auch Personen jeglichen Geschlechts oder deren Geschlecht dem Sprecher unbekannt ist.
Nun ist festzustellen, dass im Saarland eine andere Gendersprache gesprochen wird, als z.B. im Rheinland-Pfalz. Der Gender-Unsinn befördert eine erneute Kleinstaaterei in Deutschland.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebende Instanz für die amtlichen Regeln der Orthographie und in Fragen der deutschen Rechtschreibung, der die Aufgabe hat, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren, und der lehnt die „Gendersprache“ eindeutig ab. Der Rat begründet seine Ablehnung unter vielen anderen Argumenten mit der fehlenden Rechtssicherheit und Eindeutigkeit für alle deutschsprachigen Länder. Außerdem müsse die Sprache nicht nur von Schülern, sondern auch von Erwachsenen mit geringer Lateralität sowie von Menschen mit Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache erlernt werden können. Diese Anforderungen sind bei der sogenannten „Gendersprache“ nicht einzuhalten.
In Frankreich wacht die Academie francaise über die Einheitlichkeit und Pflege der französischen Sprache. Bereits 2017 widersprach sie inklusiven Schreibungen und die französische Regierung verbot das „Gendern“ in Bildungseinrichtungen mit der Begründung, die Klarheit und Verständlichkeit der französischen Sprache wäre gefährdet.
Nach § 184 Gerichtsverfassungsgesetz ist die Gerichtssprache Deutsch und zwar das grammatisch richtige Deutsch und das hat seine Gründe. Was für die Gerichte gilt, sollte auch für die Verwaltungen gelten. Auch gibt es im Saarland keine gesetzliche Regelung zur Anwendung der „Gendersprache“. Es existiert lediglich ein Erlass der Regierung Lafontaine von 1986 über die Gleichbehandlung von
Frauen und Männern in amtlichen Verlautbarungen, was mit „Gendersternchen“ etc. nicht das Geringste zu tun hat. All dies ist von den geltenden Normen nicht gedeckt und wird teilweise von Verwaltungen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konterkariert und für null und nichtig erklärt.
Es besteht keine Veranlassung gegen die Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung, gegen die Überzeugung der überwältigenden Mehrheit der deutschen Schriftsteller und nicht zuletzt gegen die Praxis der schweigenden Mehrheit in der Bevölkerung zu verstoßen.

Bernd Georg Krämer
AFD Fraktionsvorsitzender



Zurück zur Übersicht